Er leitet den Ortsverband (OV) in eigener Verantwortung, insbesondere im Rahmen
- des THW-Gesetzes im räumlichen Zuständigkeitsbereich des OV.
- der Einsatzbereitschaft und
- des Ausbildungsstand seiner Einheiten
Im Einsatzfall ist er Ansprechpartner für die Gefahrenabwehrbehörden und sonstigen Bedarfsträgern auf örtlicher Ebene.
Er ist der organisatorische Leiter des THW-Einsatzes in seinem Zuständigkeitsbereich und erteilt den Auftrag zur Einrichtung der LuK des OV.
Er repräsentiert den Ortsverband nach Außen.
Er ist Ansprechpartner für die örtliche Helfervereinigung e.V.