Ortsbeauftragter

Dem Ortsverband steht der Ortsbeauftragter (OB) vor.


Er leitet den Ortsverband (OV) in eigener Verantwortung, im Rahmen

  • des THW-Gesetzes im räumlichen Zuständigkeitsbereich des OV.
  • der Einsatzbereitschaft und
  • des Ausbildungsstand seines OV's zuständig.
     

Er ist der organisatorische Leiter des THW-Einsatzes in seinem Zuständigkeitsbereich und erteilt den Auftrag zur Einrichtung der LuK des OV.

Er repräsentiert den Ortsverband nach Außen.

Er ist Ansprechpartner für die örtliche Helfervereinigung e.V.