Wer kann das THW anfordern?
Kommt es zu einem Einsatz kann das THW von unterschiedlichen Organisationen und Institutionen angefordert werden. Beispielsweise können das
- Feuerwehr,
- Polizei,
- Ordnungsbehörden,
- Rettungsdienst,
- Kreisfreie Städte,
- Landkreise,
- Bezirksregierungen,
- Bundeswehr-Landeskommandos,
- Bundesregierung oder
- Bundespolizeipräsidium
sein. Bei allen hauptamtlich besetzten THW-Dienststellen gibt es Rufbereitschaften, an die sich anforderungsberechtigte Behörden und Organisationen wenden können. Zusätzlich alarmieren viele kommunale Feuerwehreinsatz- und Rettungsleitstellen die ehrenamtlich besetzten THW-Ortsverbände.
Auch ausländische Staaten können über das EU-Katastrophenschutzverfahren bzw. den EU-Katastrophenschutzmechanismus Hilfe ersuchen.
Wie kann das THW angefordert werden?
Einsatzleitungen fordern das THW bei ihrer Feuerwehreinsatz- und Rettungsleitstelle an.
Auch der direkte Kontakt über Ortsbeauftragte oder Fachberaterinnen und Fachberater ist möglich. Deshalb ist es sinnvoll, das örtliche THW aufzusuchen, um bereits vor einem möglichen Einsatzgeschehen alle zuständigen Personen zu kennen. Zusätzlich gibt es im THW Rufbereitschaften auf allen Verwaltungsebenen, insbesondere um überörtliche Hilfe zu koordinieren. Der typische THW-Anforderungsweg kann je nach Ort unterschiedlich sein.
Mögliche Anforderungswege können beispielsweise so aussehen:
- Feuerwehr, Polizei, Ordnungsbehörden und Rettungsdienst wenden sich meist direkt an ihre Kontaktpersonen im THW-Ortsverband.
- Kreisfreie Städte und Landkreise wenden sich entweder an die Rufbereitschaft der zuständigen THW-Regionalstelle oder an den THW-Ortsverband.
- Bezirksregierungen wenden sich meist direkt an die Rufbereitschaft der zuständigen THW-Regionalstelle.
- Landesregierungen und Bundeswehr-Landeskommandos wenden sich an die Rufbereitschaft des zuständigen THW-Landesverbands.
- Bundesregierung und Bundespolizeipräsidium wenden sich an die Rufbereitschaft der THW-Leitung.
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