Ab ins THW!

Welche Vorraussetzungen muss ich mitbringen, um THW-Helferinn oder Helfer zu werden?

Ich kann im aktiven Dienst mitmachen, wenn ich

  • das 17. Lebensjahr vollendet habe,
  • die erforderliche Tauglichkeit besitze,
  • meinen ständigen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland habe,
  • für den Dienst im THW zur Verfügung stehe,
  • nicht von einer anderen Katastrophenschutzorganisation unehrenhaft entlassen worden bin,
  • mich zum demokratischen Rechtsstaat bekenne,
  • nicht zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber rechtskräftig verurteilt wurde, es sei denn, die Vollstreckung der Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt,
  • nicht nach §13 des Bundeswahlgesetzes vom Wahlrecht ausgeschlossen bin.

 

Wer ist mein Anprechpartner?

Der Beauftragte für Öffentlichkeitsarbeit (BÖ) aber auch der Ortsbeauftragte (OB) steht als erster Ansprechpartner im Ortsverband zur Verfügung.

 

THW-Jugend

Für interessierte Mädchen und Jungen im Alter zwischen 10 und 17 Jahren besteht die Möglichkeit zur Mitwirkung in einer THW-Jugendgruppe.

Helfern im THW

Sie haben Interesse sich aktiv im THW zu engagieren?

Dann kommen Sie vorbei oder melden Sich bei uns.

Tel. 04621/25925

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