Anforderung durch die Feuerwehr

Das THW Schleswig lässt sich ganz einfach und bequem über die  Leitstelle anfordern.

Hierfür lässt die Einsatzleitung Feuerwehr zunächst immer erst die Alarmschleife THW Schleswig Fachberater durch die Leitstelle auslösen.

Schnellstmöglich meldet sich der diensthabende Fachberater über Funk (Rufgruppe je nach Einsatzort und Anforderer) oder Telefon bei der Leitstelle Nord bzw. der Einsatzleitung und fährt parallel die Einsatzstelle an.

Nach der ersten Rücksprache mit Leitstelle oder Einsatzleitung FW lässt der Fachberater eigenständig die Fachkomponenten des THW nachalarmieren.

Achtung: Sollte lediglich eine telefonische Beratung notwendig sein, ist der Zusatz "Bitte Leitstelle anrufen" zu alarmieren. Die Leitstelle Nord kann den Fachberater auch direkt zur Einsatzleitung vor Ort telefonisch weiterleiten.

Kostenabrechnung des THW

Seit dem 01. Mai 2020 verzichtet das Technische Hilfswerk auf die Kostenerstattung, wenn dadurch die für die Gefahrenabwehr zuständigen Behörden belastet würden. Somit wird auch die Feuerwehr gem. §6 des Gesetzes über das Technische Hilfswerk (THW-Gesetz - THWG) für die Anforderung im Zuge der Gefahrenabwehr im Regelfall keine Rechnung erhalten. Das THW kann jedoch sein Erstattungsansprüche gegenüber einem oder einer Dritten geltend machen (Verursacher bzw. Begünstigter).

Der Einsatz der Fachberater ist grundsätzlich kostenfrei.

Im Falle der Anforderung unterstellen sich die THW-Einheiten immer der örtlichen Einsatzleitung.